Seit Januar 2022 Corona Überbrückungshilfe IV

17. Januar 2022

Seit 7. Januar 2022 kann die Coronahilfe der Bundesregierung Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.3.2022 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022. Es werden höchstens 90 % der fixen Kosten erstattet anstatt der bisherigen 100%. Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss von 30 % bei einem Mindestumsatzrückgang von 50 % monatlich.